Gesetzlich festgelegt
AHV 8,7% + IV 1,4% + EO 0,5% ergeben 10,6%, wovon die Arbeitgeberin die Hälfte trägt (5,3%). Die ALV beträgt 2,2% bis zum Höchstlohn von CHF 148'200, Arbeitgeberanteil 1,1%. Geprüft gegen die BSV-Merkblätter 2.01 und 2.08.
Merkblatt 2.01 — Beiträge AHV/IV/EO · Merkblatt 2.08 — Beiträge ALV
Betriebsspezifisch
FAK, BVG, UVG und Krankentaggeld hängen von Kanton, Branche, Altersstruktur und Versicherer ab. Wir setzen Startwerte, behaupten aber keinen für Ihren Betrieb gültigen Satz — deshalb sind sie im Rechner änderbar.
Das BVG-Obligatorium ist dagegen gesetzlich geregelt und hier korrekt auf dem koordinierten Lohn gerechnet: Eintrittsschwelle CHF 22'680, Koordinationsabzug CHF 26'460, oberer Grenzbetrag CHF 90'720 (Stand 2025, Merkblatt 6.06). Viele Kassen versichern mehr als das Minimum.
Wo sich der Standort auf die Kosten auswirkt, hilft der Kantonsvergleich.